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   BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 419.85   

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https://dejure.org/1986,12059
BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 419.85 (https://dejure.org/1986,12059)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 9 B 419.85 (https://dejure.org/1986,12059)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 9 B 419.85 (https://dejure.org/1986,12059)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

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Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 419.85
    Insbesondere wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht mit der Behauptung dargelegt, "daß der Kläger bereits seinerzeit politische Verfolgung hat erdulden müssen, das Gericht aber in keiner Weise auf die nach seinen eigenen Darlegungen erforderliche hinreichende Sicherheit zur Ausschließung der Wiederholungsgefahr eingegangen ist." Abgesehen davon, daß die Beschwerde keine klärungsbedürftige Rechtsfrage hervortreten läßt, hat das Berufungsgericht die vom Kläger geltend gemachten Vorfluchtgründe als nicht asylerheblich erachtet, so daß sein Asylbegehren nicht nach dem für Vorverfolgte geltenden herabgeminderten, sondern nach dem für die Asylentscheidung grundsätzlich anzulegenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, also danach, ob ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Senatsurteile vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - <BVerwGE 71, 175> und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - <BVerwGE 70, 169>, zuletzt Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - DVBl. 1986, 102).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 419.85
    Insbesondere wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht mit der Behauptung dargelegt, "daß der Kläger bereits seinerzeit politische Verfolgung hat erdulden müssen, das Gericht aber in keiner Weise auf die nach seinen eigenen Darlegungen erforderliche hinreichende Sicherheit zur Ausschließung der Wiederholungsgefahr eingegangen ist." Abgesehen davon, daß die Beschwerde keine klärungsbedürftige Rechtsfrage hervortreten läßt, hat das Berufungsgericht die vom Kläger geltend gemachten Vorfluchtgründe als nicht asylerheblich erachtet, so daß sein Asylbegehren nicht nach dem für Vorverfolgte geltenden herabgeminderten, sondern nach dem für die Asylentscheidung grundsätzlich anzulegenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, also danach, ob ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Senatsurteile vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - <BVerwGE 71, 175> und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - <BVerwGE 70, 169>, zuletzt Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - DVBl. 1986, 102).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 419.85
    Insbesondere wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht mit der Behauptung dargelegt, "daß der Kläger bereits seinerzeit politische Verfolgung hat erdulden müssen, das Gericht aber in keiner Weise auf die nach seinen eigenen Darlegungen erforderliche hinreichende Sicherheit zur Ausschließung der Wiederholungsgefahr eingegangen ist." Abgesehen davon, daß die Beschwerde keine klärungsbedürftige Rechtsfrage hervortreten läßt, hat das Berufungsgericht die vom Kläger geltend gemachten Vorfluchtgründe als nicht asylerheblich erachtet, so daß sein Asylbegehren nicht nach dem für Vorverfolgte geltenden herabgeminderten, sondern nach dem für die Asylentscheidung grundsätzlich anzulegenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, also danach, ob ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Senatsurteile vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - <BVerwGE 71, 175> und vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - <BVerwGE 70, 169>, zuletzt Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - DVBl. 1986, 102).
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